Zustiften

Eine Zuwendung in Form einer Zustiftung an die Stiftung wird dem Stiftungskapital hinzugefügt und bildet die Basis für die Gewährleistung einer nachhaltigen Zweckerfüllung im Sinne der Satzung. Der Betrag der Zustiftung verbleibt im Stiftungskapital, und die Erträge daraus, die das Kapital erwirtschaftet, dürfen zur Abdeckung laufender Ausgaben verwendet werden.

Mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro, der auch in Teilbeträgen entrichtet werden kann, können Sie Stifter oder Stifterin werden und damit zur langfristigen Absicherung des Stiftungsgeschäfts beitragen. Ihre Zuwendung wird dem Stiftungskapital zugeführt.

Eine Zustiftung erfolgt ganz einfach per Banküberweisung an:

Kinder- und Jugendstiftung Alte Seegrasspinnerei
Konto Nr. 101 597 625
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, BLZ 611 500 20
IBAN: DE28611500200101597625, BIC: ESSLDE66XXX
Verwendungszweck: „Zustiftung“ und Ihre Adresse

Beratung und Hilfe für Ihre Zuwendung und dessen steuerliche Behandlung erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.